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1 принятие исполнения обязательства
n2) econ. (кредитором) Annahme der geschuldeten LeistungУниверсальный русско-немецкий словарь > принятие исполнения обязательства
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Annahme an Erfüllungs statt — Annahme an Erfüllungs statt, Annahme an Zahlungs statt, das Erlöschen eines Schuldverhältnisses durch die Annahme einer anderen als der geschuldeten Leistung (§ 364 BGB), z. B. Annahme von Waren oder Rechten statt des geschuldeten Geldbetrages … Universal-Lexikon
Geschuldete Leistung — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den § 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… … Deutsch Wikipedia
Schuldnerverzug — Schuldnerverzug, Zivilrecht: die vom Schuldner zu vertretende Verzögerung einer geschuldeten Leistung. Der Schuldnerverzug tritt ein, wenn der Schuldner auf eine nach Fälligkeit ausgesprochene Mahnung des Gläubigers nicht seiner… … Universal-Lexikon
Erfüllung (Recht) — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den §§ 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… … Deutsch Wikipedia
Erfüllungsanspruch — Die Erfüllung im Rechtssinne ist das Erlöschen eines Schuldverhältnisses, indem die geschuldete Leistung bewirkt wird. Geregelt ist die Erfüllung in den § 362 ff. BGB. Dabei kommt es nicht auf die Leistungshandlung, sondern auf den… … Deutsch Wikipedia
Erfüllung — (Solutio) ist Leistung von Geschuldetem zur rechten Zeit und am rechten Ort. Ob der Schuldner in eigner Person erfüllen muß oder durch andre erfüllen lassen darf, hängt vom Vertrag und sonst vom Wesen der zu erfüllenden Verbindlichkeit ab. Im… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Hinterlegung — Deponierung; Aufbewahrung; Pfand; Sicherheit; Kaution; Einsatz * * * Hin|ter|le|gung 〈f. 20; unz.〉 das Hinterlegen ● gegen Hinterlegung eines Pfandes etwas ausleihen (Boot, Skier u. Ä.) * * * Hin|ter|le|gung, die; , en … Universal-Lexikon
Gefahrenübergang — Gefahrübergang ist ein Ausdruck aus der Rechtssprache. Er ist im täglichen Leben vor allem im Kaufrecht von großer Bedeutung. Inhaltsverzeichnis 1 Allgemein 2 Rechtslage in Deutschland 2.1 Leistungsgefahr 2.2 Gegenleistungsgefahr … Deutsch Wikipedia
Gefahrübergang — ist ein zivilrechtlicher Ausdruck, der im Schuldrecht den Zeitpunkt beschreibt, zu dem das Risiko der Verschlechterung oder des Verlusts der geschuldeten Sache vom Schuldner auf den Gläubiger übergeht. Der Gefahrübergang ist im täglichen Leben… … Deutsch Wikipedia
Betriebliche Übung — Als betriebliche Übung bezeichnet man den Umstand, dass ein Arbeitnehmer aus der regelmäßigen Wiederholung bestimmter Verhaltensweisen des Arbeitgebers zu Recht ableiten darf, dass der Arbeitgeber sich auch in Zukunft bzw. auf Dauer auf diese Art … Deutsch Wikipedia
Gattungsschuld — (Genusschuld), ein auf Leistung einer nur der Gattung nach und nur nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmten Sachegerichtetes Schuldverhältnis, z. B. 100 Flaschen Wein. Den Gegensatz hierzu bildet die Speziesschuld, bei der es sich um eine… … Meyers Großes Konversations-Lexikon